11:03 Uhr | 01.02.2024
Mit einer komplexen Strategie will die Verwaltung gegen Schmierereien vorgehen, die das Stadtbild verschandeln. In einem jetzt vorliegenden Anti-Graffiti-Konzept, das am 15. Januar vom Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung beschlossen worden ist, sind eine Reihe von Maßnahmen aufgelistet, die das illegale Treiben eindämmen sollen.
Das Konzept beinhaltet zunächst, dass alle Schmierereien an städtischen Gebäuden strafrechtlich verfolgt werden. Der Graffitibeauftragte der Stadt zeigt jede festgestellte Schmiererei als Sachbeschädigung an. Anschließend soll die Verunreinigung durch ein von der Verwaltung beauftragtes Unternehmen schnellstmöglich beseitigt werden. Kleinere Verunreinigungen, etwa an Verkehrsschildern oder Papierkörben, werden weiterhin von Mitarbeitern der Stadtwirtschaft entfernt. Wenn es der Polizei gelingt, Täter zu ermitteln, prüft die Stadt, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Konzept sieht darüber hinaus Unterstützung für Private vor, wenn deren Gebäude beschmiert werden. Um Betroffenen einen Anreiz zur Beseitigung zu geben, beteiligt sich die Stadt an den dabei entstehenden Kosten. Dabei gibt es zwei Förderzonen: Für Reinigungsleistungen im Innenstadtbereich können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet werden, fürs übrige Stadtgebiet (einschließlich Ortsteile) sind 30 Prozent möglich. Bedingung ist, dass der Private Strafantrag stellt und die Beseitigung der Schmiererei schnell erfolgt. Die finanzielle Unterstützung der Stadt erfolgt auf Antrag. Was bei der Beantragung zu beachten ist, regelt eine „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von illegalen Graffiti an privaten baulichen Anlagen“, die, so wie das Konzept selbst, auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wird.
Für die Entfernung von Schmierereien an städtischen Gebäuden und die mögliche Bezuschussung betroffener Privater stehen in diesem Jahr 15.000 Euro zur Verfügung.
Neben den skizzierten Maßnahmen, die gegen illegale Graffiti gerichtet sind, nennt das Konzept auch Eckpunkte für die präventive Arbeit. So sollen Flächen, die gereinigt wurden, durch Aufbringen einer Anti-Graffiti-Schicht oder durch Begrünung mit Kletterpflanzen vor erneuter Verunreinigung geschützt werden. Denselben vorbeugenden Zweck erfüllen kunstvolle legale Graffiti, die an geeigneten städtischen Objekten vorgesehen sind. Ein ungeschriebenes Gesetz besagt nämlich, dass legale Graffiti nicht verunstaltet wird. Welche Gebäude und Fassaden für legale Graffiti infrage kommen, wird aktuell geprüft.
12.11.2025
Am 10. November 2025 traf sich der Co-Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE Ralf Plötner zu einem Gespräch mit... [mehr]
09.11.2025
Unsere 300. Sendung mit Rebecca Klukas, Manuel Schmid, Franz Liebisch, Ekki Dreßler, Julia Klukas, Heike Frackmann und Frank... [mehr]
05.11.2025
Neben dem Reformationstag begingen auch viele Altenburger ein gruseliges Halloween. Halloween, Gruselgeschichten, Horrorfilme – warum... [mehr]
13.11.2025
Im Thüringer Landtag sorgt der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 weiter für Diskussion. Die Linksfraktion lehnt den... [mehr]
12.11.2025
Am 8. und 9. November 2025 fand im renommierten C. Bechstein Centrum Dresden der 6. Internationale Klavierwettbewerb der Begegnungen... [mehr]
07.11.2025
Altenburg – Ein wundervolles Spektakel für Groß und Klein steht bevor: In diesem November startet die Tournee des Märchens... [mehr]
10.11.2025
Altenburg. – Nach mehreren Jahren Pause findet in Altenburg erstmals wieder eine Aquaristik- und Zierfischbörse statt. Am 30. November... [mehr]
14.11.2025
Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt im Altenburger Land Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen im Altenburger Land vor... [mehr]