14:23 Uhr | 31.01.2025
Uwe Rückert ist mit seinem Abwahlbegehren für den Altenburger Oberbürgermeister schon an der ersten Hürde gescheitert. Ein entsprechendes Begehren muss von der Verwaltung genehmigt werden. Dies geschieht durch die Rechtsabteilung der Stadt Altenburg. Auf Nachfrage teilte uns diese mit, dass man sich zusätzlich mit der übergeordneten Kommunalaufsicht abgestimmt habe.
Falsch an Rückerts Begehren sei, dass nur mit "Ja" oder "Nein" gestimmt werden könne. Außerdem seien in dem Bürgerbegehren falsche und irreführende Fakten aufgeführt. Hier sei sich die deutsche Rechtsprechung bei solchen Begehren einig.
So müssten Bürgerbegehren "davor geschützt werden, dass sie ihre Entscheidung aufgrund von unsachlichen oder irreführenden Angaben treffen. Die Begründung des Antrags ist so zu formulieren, dass die Gefahr einer Verfälschung des Abstimmungsergebnisses ausgeschlossen ist. Unzulässig sind allgemeine eigene Wertungen mit negativer Konnotation und reine Vermutungen über behauptete Tatsachen. Diesen Anforderungen wird der eingereichte Antrag nicht gerecht und war daher abzulehnen", so die prüfende Behörde per Pressemitteilung.
Uwe Rückert hatte, wie er auf seiner eigenen Homepage betont, allein das Abwahlverfahren angestrebt. Gleichzeitig hatte er sich in einem OTZ-Interview als potentiell neuen Kandidat für das OB-Amt in Altenburg ins Spiel gebracht. Zuvor war er sowohl in Schmölln als auch in Meuselwitz als Bürgermeisterkandidat angetreten, war aber immer gescheitert. Auch der Versuch Landtagsabgeordneten oder Landrat zu werden war nicht von Erfolg gekrönt.
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