10:34 Uhr | 18.07.2025
Für viele ist es ein Schock: Die Kündigung flattert ins Haus, und plötzlich steht die eigene Existenz auf dem Prüfstand. Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder aus anderen Gründen – der Verlust des Arbeitsplatzes bringt Unsicherheit, viele offene Fragen und nicht selten auch emotionale Belastung mit sich. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und sich nicht vorschnell mit der Entscheidung des Arbeitgebers abzufinden.
In Deutschland gelten klare gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz. Doch diese greifen nur dann, wenn man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aktiv wird – und das möglichst zügig. Denn wer sich nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung wehrt, hat kaum noch Chancen, gegen sie vorzugehen. Rechtliche Beratung kann hier entscheidend sein. Wer unsicher ist, sollte deshalb frühzeitig einen Anwalt wegen der Kündigung kontaktieren, um die eigene Situation realistisch einschätzen zu lassen.
Nach einer Kündigung sind zunächst Ruhe und ein strukturierter Blick auf die nächsten Schritte gefragt. Dazu gehören vor allem:
Kündigung prüfen lassen: Nicht jede Kündigung ist rechtens. Häufig fehlen formale Voraussetzungen, Fristen werden nicht eingehalten oder die Kündigungsgründe sind nicht tragfähig.
Fristen beachten: Die Klagefrist von drei Wochen (§ 4 KSchG) ist entscheidend. Wird sie verpasst, ist eine juristische Anfechtung nahezu ausgeschlossen.
Abfindung verhandeln: Auch wenn kein Anspruch auf Abfindung besteht, lassen sich mit anwaltlicher Unterstützung häufig Vergleichslösungen erzielen – gerade bei größeren Betrieben oder langjähriger Beschäftigung.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in vielen Fällen nicht nur die Chancen einer Kündigungsschutzklage bewerten, sondern auch strategisch klären, ob sich der Weg überhaupt lohnt. Denn manchmal ist der gerichtliche Weg gar nicht nötig – ein gut vorbereiteter Vergleich kann deutlich schneller und stressfreier zum Ziel führen.
Nicht jede Kündigung ist gleich. Je nach Art gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber muss wirtschaftliche Gründe nachweisen und eine Sozialauswahl durchführen.
Verhaltensbedingte Kündigung: Eine Kündigung wegen Fehlverhaltens ist nur nach vorheriger Abmahnung möglich.
Personenbedingte Kündigung: Diese greift z. B. bei längerer Krankheit oder fehlender Eignung – die Anforderungen sind rechtlich hoch.
Fristlose Kündigung: Sie ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Diebstahl oder schwerem Vertrauensbruch.
In vielen Fällen bestehen gute Chancen, eine Kündigung anzugreifen – insbesondere wenn formale Fehler gemacht wurden oder der Kündigungsgrund nicht ausreichend belegt ist.
Wut, Angst oder Hilflosigkeit sind häufige Begleiter bei einer Kündigung. Wichtig ist es, sich davon nicht leiten zu lassen. Wer impulsiv reagiert oder vorschnell Aufhebungsverträge unterschreibt, vergibt oft wichtige Chancen. Auch Drucksituationen – etwa wenn der Arbeitgeber eine rasche Einigung fordert – sollten mit professioneller Unterstützung abgefedert werden.
Gute Beratung heißt nicht, automatisch vor Gericht zu ziehen. Es geht darum, eine informierte Entscheidung zu treffen: Bleibt man im Unternehmen? Nimmt man eine Abfindung an? Oder gibt es andere Optionen wie Freistellung oder ein Zwischenzeugnis?
Selbst wenn die Kündigung rechtlich haltbar ist, kann ein Anwalt helfen, bessere Konditionen auszuhandeln. Gerade bei großen Unternehmen oder komplexen Fällen ist Fachwissen gefragt – etwa zu Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen oder tariflichen Besonderheiten. Zudem lässt sich mit professioneller Begleitung der oft emotionale Austausch mit dem Arbeitgeber auf eine sachliche Ebene bringen.
Ein weiterer Vorteil: Wer sich rechtlich absichert, erhöht die Chance auf einen sauberen Abschluss. Dazu gehören nicht nur eine mögliche Abfindung, sondern auch Fragen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen oder der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Eine Kündigung bedeutet einen tiefen Einschnitt – keine Frage. Aber sie ist nicht das Ende der beruflichen Laufbahn. Wer jetzt besonnen handelt, kann aus der schwierigen Situation das Beste machen. Rechtliche Beratung bietet die Chance, Ungerechtigkeiten zu erkennen, faire Lösungen zu erzielen und mit einem klaren Blick nach vorne zu gehen.
Wichtig ist: Nicht abwarten, nicht klein beigeben. Die ersten Tage nach Erhalt der Kündigung sind entscheidend. Wer hier frühzeitig handelt und sich beraten lässt, wahrt nicht nur seine Rechte – sondern gewinnt auch Handlungsspielraum zurück. Und genau darum geht es in dieser Phase.
03.09.2025
Der Freistaat Thüringen und die Stadt haben sich darauf verständigt, die Landesgartenschau in Altenburg im Jahr 2032 durchzuführen, also... [mehr]
02.09.2025
Am 1. Oktober ist es wieder soweit – „Beobachten, Forschen und Experimentieren – Spaß an der Naturkunde“ – im Naturkundemuseum... [mehr]
10.09.2025
Altenburg, 04.09.2025 - Unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“ lädt das Klinikum Altenburger... [mehr]
15.09.2025
Erfurt - Unser Landeskorrespondent Maik Schulz mit den Zusammenfassungen der Plenarwoche [mehr]
02.09.2025
Altenburg - Der Altenburger Astronomieverein Bernhard Schmidt e.V. lädt alle Interessierten herzlich zur Beobachtung der bevorstehenden... [mehr]
05.09.2025
Altenburg. Landrat Uwe Melzer hat in dieser Woche traditionell die neuen Auszubildenden im Landratsamt begrüßt sowie die Ausgelernten zu... [mehr]
15.09.2025
Schmölln. Die Volkshochschule Schmölln lädt am Donnerstag, dem 25. September, 19 Uhr, zur nächsten Vorstellung in der Reihe „VHS-Kino:... [mehr]
15.09.2025
Zum Jahrestreffen des Orgel-Städteverbunds ECHO (European Cities of Historical Organs) können sich Musikliebhaberinnen und... [mehr]
04.09.2025
Altenburg – Für ihre Stadt traten sie kräftig in die Pedale, nahmen Muskelkater in Kauf und gingen bis an ihre Grenzen Rund 20... [mehr]