14:48 Uhr | 06.11.2024
Altenburg: Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen. Geplant ist, die Landesfördermittel für das Jahr 2025 gemäß der "Sozialberatungsrichtlinie" an freie Träger weiterzuleiten. Noch bis zum 17. November 2024 können geeignete Projekte eingereicht werden.
"Das Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und bezieht sich damit auf zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben", erklärt Andreas Strahlendorf, Integrationsmanager in der Kreisverwaltung. Projektanträge für das Förderjahr 2025 können bis zum 17.11.2024 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Personal (einschließlich Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen. Dazu zählen unter anderem anfallende Ausgaben für Dolmetschleistungen und Honorare. Investitionen sind nicht zuwendungsfähig. Der Projektzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Dem Altenburger Land stehen dafür etwa 360.000 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil des Landkreises an der Förderung beträgt 20 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf die Projektförderung besteht nicht.
Durch die Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung soll ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch sozial zu betreuen und zu beraten, um somit zur gelingenden Integrationsarbeit beizutragen. Das Ziel ist, die Akzeptanz der Integration zu fördern.
Alle Unterlagen und weitere Informationen können per E-Mail beim Integrationsmanager des Landkreises angefordert werden: andreas.strahlendorf@altenburgerland.de.
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