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11:38 Uhr | 09.08.2012

Keine Lebensmittel aus betroffenen Regionen Osteuropas mit nach Deutschland bringen

Afrikanische Schweinepest

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest wurde in der vergangenen Woche erstmals in einem Schweinebestand in der Ukraine nachgewiesen und rückt weiter in Richtung Westen vor. Darüber informierte das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am Nachmittag in Erfurt.

Die Seuche war bei Schweinen ausgebrochen, die zur Selbstversorgung gehalten wurden. Wahrscheinlich ist der Erreger über Lebensmittel aus Russland eingeführt worden. Diese gefährliche Tierseuche hatte sich schon seit 2007 von der Kaukasusregion (Georgien, Armenien, Aserbaidschan) ausgehend weit in den europäischen Teil der Russischen Föderation ausgebreitet.

Das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Europäische Union ist nunmehr weiter gewachsen. Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen Staaten in die EU ist verboten. An den Außengrenzen der EU wurden die Kontrollen verstärkt. Dennoch ist die Einschleppung der Seuche in die Bundesrepublik Deutschland durch rückkehrende Fahrzeuge, mit denen lebende Schweine in die Russische Föderation und in die Ukraine exportiert wurden, nicht auszuschließen. Das Virus kann aber auch über Lebensmittel wie Rohwürste (z.B. Salami, Mettwurst, Teewurst) und Schweinefleisch eingeschleppt werden, wenn sie im privaten Reiseverkehr aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden. Wenn dann Speisereste zu Haus- und Wildschweinen gelangen, besteht ein hohes Infektionsrisiko.


Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Der Seuchenzug in der Russischen Föderation macht aber deutlich, dass diese Tierseuche in Schweinebeständen schwerwiegende Auswirkungen mit hohen wirtschaftlichen Schäden haben kann, da sie mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei infizierten Schweinen einhergeht. Bei der Bekämpfung der Seuche müssen alle Schweine betroffener Bestände getötet werden. Weitreichende Sperrmaßnahmen sind notwendig. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit weist deshalb darauf hin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten Osteuropas mitzubringen. Die zuständigen Behörden prüfen gegenwärtig die behördlichen Krisenpläne zur Bekämpfung von Tierseuchen sowie die betrieblichen Notfallpläne. Alle Schweinehalter sind aufgefordert, die seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen für den eigenen Betrieb zu kontrollieren und zu verschärfen. Dazu gehören zum Beispiel strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, Desinfektionsmaßnahmen sowie strenge Kontrollen von Personenverkehr und Tiertransportfahrzeugen.

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