Altenburg, 23.07.2025 00:31 Uhr

Regionales

16:12 Uhr | 29.03.2022

Erster Bus mit 45 Flüchtlingen eingetroffen

Altenburg. Ein erster dem Landkreis vom Thüringer Landesverwaltungsamt offiziell zugewiesener Flüchtlingsbus ist heute im Altenburger Land angekommen. Angekündigt wurde der Bus der Kreisverwaltung gestern Nachmittag: Kommend aus Dresden, Ankunft Dienstag um 13.30 Uhr. Tatsächlich traf der Bus heute Mittag kurz vor 12 Uhr ein, ohne nochmals konkretisierte Information, und war im sächsischen Eilenburg losgefahren. An Bord des Busses befanden sich 45 ukrainische Flüchtlinge, die Hälfte etwa Kinder, viele noch im Kindergartenalter; sie stammen größtenteils aus den ukrainischen Städten Kiew, Donezk, Charkow und Sumy.

 

Untergebracht wurden die Flüchtlinge in der bereits vor Tagen eingerichteten Erstaufnahme in der Alten Mälzerei in Treben. Bürgermeister Klaus Hermann kümmerte sich gemeinsam mit Mitarbeitern der VG und der Gemeinde und vielen freiwilligen Helfern um die Ankömmlinge. Sie halfen beim Einrichten der Schlafplätze und versorgten die Flüchtlinge mit einem warmen Mittagessen. Landrat Uwe Melzer war, begleitet von Integrationsmanager Andreas Strahlendorf, sofort nach Treben geeilt: „Ein ganz großes Dankeschön an die Trebener für den warmherzigen Empfang der ukrainischen Flüchtlinge und für das großartige Engagement, diese Erstaufnahme hier in der Alten Mälzerei einzurichten“, so Melzer. „Unser Ziel ist es, alle Flüchtlinge, die hier bei uns bleiben möchten, möglichst binnen einer Woche in Wohnungen unterzubringen“, so der Landrat weiter, der für die jüngsten Businsassen zuvor noch ein paar Kuscheltiere und ein paar kleine Spiele besorgt hatte.

 

Organisiert hatte die Kreisverwaltung eine Ersterfassung der Businsassen. Dies wurde von Vertretern der Caritas übernommen, die Name, Geburtsdatum und Familienzusammen-gehörigkeit notierten. Am morgigen Mittwoch werden sich Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Ort nach Treben begeben, um mit den Flüchtlingen die entsprechenden Anträge nach Asylbewerberleistungsgesetz auszufüllen. Zeitnah soll dann auch die Registrierung in der Ausländerbehörde erfolgen.

 

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