15:48 Uhr | 19.05.2021
Altenburg. Die 7-Tage-Inzidenz im Altenburger Land liegt heute bei 89,5 und damit den fünften Werktag in Folge unter den in der Bundesverordnung verankerten wichtigen Schwellenwerten von 165 bzw. 150. Am Freitag dieser Woche treten Lockerungen in Kraft.
Öffnen dürfen ab diesen Freitag die Schulen im gesamten Landkreis, da der Inzidenzwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Wechselunterricht ist wieder möglich (Phase GELB). Die Schulleitungen entscheiden vor Ort selbst, ob sie vor Pfingsten bereits öffnen oder erst nach Pfingsten. Die Tage 25. und 26. Mai gelten im Altenburger Land einheitlich für alle Schulen als schulfreie Tage (kein Schülerverkehr; keine Notbetreuung).
Öffnen dürfen frühestens ab Freitag auch wieder die Kindertagesstätten. Sie wechseln von Phase ROT in Phase GELB, also in einen eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz. Ob die Kitas bereits diesen Freitag oder am 25.05.2021 nach Pfingsten öffnen, entscheiden die Einrichtungsleitungen gemeinsam mit ihren Trägern, in Abhängigkeit der räumlichen und insbesondere der personellen Voraussetzungen vor Ort.
Die Freigabe vom zuständigen Thüringer Ministerium zur Öffnung und Kitas im Altenburger Land liegt vor (weitere Informationen dazu www.tmbjs.de).
Gelockert wird außerdem im Einzelhandel, da der Landkreis den Inzidenzwert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten hat. Das heißt: Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet, für alle anderen Geschäfte gilt: Die Abholung vorbestellter Ware ist erlaubt und das Einkaufen mit Terminbuchung („click and meet“) ist erlaubt – dies mit negativem Test, mit nachgewiesener vollständiger Impfung oder mit einem entsprechendem Nachweis, nach einer Corona-Infektion genesen zu sein.
Alle Personen des Landkreises, die sich ab dem 1. Dezember 2020 mit dem Coronavirus infiziert hatten und wieder genesen sind, erhalten Ende dieser/ Anfang nächster Woche auf dem Postweg eine entsprechende Bescheinigung des Gesundheitsamtes zugeschickt. Neben dieser Bescheinigung kann aber auch mit der Vorlage des Quarantänebescheides (gilt nur für Infizierte; nicht für nichtinfizierte Kontaktpersonen) die Genesung nachgewiesen werden. Um dies schnellstmöglich zu realisieren, schiebt das Team des Gesundheitsamtes, unterstützt von weiteren Mitarbeitern der Kreisverwaltung, einmal mehr Sonderschichten. Gedruckt und kuvertiert werden müssen Bescheinigungen für mehr als 4.700 Genesene.
Sonderschichten stehen am Pfingstwochenende auch für die IT-Abteilung des Landratsamtes an. Nicht zum ersten Mal ist das Landratsamt Altenburger Land Vorreiter hinsichtlich der Einführung neuer Software. Als einer der ersten Landkreise Thüringens nimmt die Kreisverwaltung SormasX, die neueste Software zur Fallübermittlung und Kontaktpersonennachverfolgung, in Betrieb. Diese Softwarelösung, eine Weiterentwicklung des bisher in der Corona-Pandemie genutzten Programmes Sormas, verbindet SormasX mit der RKI-Anwendungen Survnet, der Laborschnittstelle Demis und dem Symptomtagebuch Climedo und wird künftig die Fallübermittlung und Kontaktpersonennachverfolgung deutlich vereinfachen - alles läuft dann digital, ohne jegliche händische Datenerfassung.
Aufgrund dieser Softwareumstellung wird am Freitag und Samstag dieser Woche keine Kontaktpersonennachverfolgung und kein Versand von Quarantänebescheiden möglich sein. Bis Donnerstagabend werden die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes alle aktuellen Corona-Fälle abarbeiten. Die Kontaktpersonennachverfolgung startet dann am Feiertag, dem Pfingstmontag, wieder.
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