18:28 Uhr | 15.04.2020
Geht man von den heutigen Empfehlungen, ausgehend von der Tagung des Bundes mit den Ländern aus, so werden die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie bis zum 3. Mai fortgesetzt. Dies trifft vor allem das Kontaktverbot und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Meter. Trotzdem soll es erste Lockerungen geben. So ist geplant, dass bestimmte Geschäfte und Institutionen wieder öffnen dürfen. Dies betrifft:
Dabei müssen aber Abstandasregeln und Hygieneregeln eingehalten werden.
Beim Schulbetrieb wird die Normalität noch auf sich warten lassen. Si heißt es in dem Bundespapier: "Ab dem 4. Mai 2020 werden prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen."
Für die Ausbung der Religion in deutschland ändert sich aktuell nichts. "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben daher weiter untersagt."
Grundlegend behalten die Allgemeinverfügungen der letzten Woche zusätzlich weiter bestehen. Wie z.B. der Freitstaat Thüringen die Bundesempfehlungen umsetzen wird, werden die nächsten Tage zeigen.
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