09:25 Uhr | 01.06.2018
In der gestrigen Stadtratssitzung hätte eine endgültige Klärung beim Streit der Stadtverwaltung mit Altenburger Garagenbesitzern erfolgen können. Die Linke hatte eine Beschlussvorlage eingebracht, wonach Ehepartner eine Garage nach dem Tod des Partners zu gleichen Konditionen hätten weiter nutzen dürfen. Genau dies ist nach einer Anpassung der entsprechenden Regelung im Jahr 2017 nicht mehr möglich. Dabei wollte die Mehrheit des Stadtrates, dass genau dies in Altenburg erhalten bleibt. In einem Schreiben hatte der Rechtsdezernent Altenburgs dies des Stadtratsmitgliedern sogar bestätigt. Unbemerkt fand sich in der Novellierung der Satzung aber dann eine ganz andere Regelung, auf deren Basis die Stadt Altenburg z.B. gerade mit einer 77jährigen Altenburgerin im Rechtsstreit liegt, Streitwert 220,00 Euro im Jahr.
Allerdings nahm die Linke ihren gestrigen Antrag wieder zurück, da offenbar in den Ausschüssen deutlich wurde, dass die Stadtverwaltung den Beschluss beanstanden und damit nicht umsetzen würde. Eine Mehrheit für ihren Antrag hätte die Linke vermutlich sicher gehabt, da z.B. die Fraktion Pro Altenburg den Garagenbesitzern noch mehr entgegen kommen wollte. Jetzt will die Linke ihren Antrag einbringen, nachdem am 1. Juli ein neuer Oberbürgermeister der Verwaltung vorstehen wird. Verlierer des Starrsinns der Rathausspitze sind dabei nicht nur betroffene Garagenbesitzer, auch dürften die Kosten des Rechtsstreites in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen. Die Anwaltskosten der Stadt Altenburg zahlt der Gebühren- und Steuerzahler.
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