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Regionales

17:45 Uhr | 21.02.2018

Hat Stadtverwaltung vergessen die Finanzierung mit Landkreis zu klären?

Verpatzte Finanzierung für Altenburger Drehleiter

In Altenburg freut man sich über das neue Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr. Allerdings wird diese Freude getrübt, denn anders als geplant, muss die Stadt Altenburg den kommunalen Anteil für das 638.000 Euro teure Gefährt selbst tragen. Während eines Pressegespäches der Stadtverwaltung kritisierte Altenburgs Oberbürgermeister Michael Wolf (SPD), dass sich der Landkreis nicht an der Finanzierung beteilige. Nachdem die ursprüngliche Drehleiter der Stadt unreparabel defekt war, mietete man bis zur Lieferung des neuen Fahrzeuges entsprechenden Ersatz. An dieser Miete habe sich der Landkreis beteiligt und dies habe die Stadt auch für den Kauf gehofft. Doch in der Kreisverwaltung plant man den Kauf eines eigenen Fahrzeuges im Jahr 2020. Den gemeinsamen Besitz einer Drehleiter von Stadt und Landkreis wiederum habe der Freistaat den beiden Kommunen untersagt. Demnach benötigen beide jeweils eine eigene Drehleiter. Hintergrund ist, dass die Stadt Altenburg in einem selbst beauftragten Gutachten in der Einstufung für Brandgefahren und Technische Gefahren (kurz BT) in die höchste Stufe 04 gesetzt wurde. In diesem Fall ist eine eigene Drehleiter für die Gemeinde vorgeschrieben. Den kommunalen Anteil muss die Skatstadt jetzt allein bezahlen.

Im Landratsamt sieht man hierfür aber die Schuld vor allem bei der Stadt Altenburg selbst. Bis zur Indienststellung des eigenen Feuerwehrfahrzeuges hätte man sich eine anteilige Finanzierung vorstellen können, erläutert Landrätin Michaele Sojka (Die Linke) auf Anfrage unserer Redaktion. Allerdings habe offensichtlich die Stadt Altenburg versäumt, einen entsprechenden Antrag beim Landkreis zu stellen. Eine offizielle Anfrage zur Finanzierung, die auch im Haushalt des Landkreises per Beschluss verankert sein muss, sei bis heute nicht eingangen. Seit August 2017 hatte die Stadt dafür Zeit, denn schon damals erklärte Altenburgs Stadtoberhaupt, dass neben dem Freistaat auch der Landkreis das neue Fahrzeug mitfinanzieren müsse. Im Landratsamt setzt man nun auf den Kauf des eigenen Fahrzeuges und bei einer kurzfristigen Notwendigkeit mehrerer Drehleitern habe man Vereinbarungen mit umliegenden Kommunen getroffen. 

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