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Regionales

00:00 Uhr | 04.04.2012

Linke: Werbegemeinschaft nicht gegen Röther-Ansiedlung

Mit Verwunderung hat der Kreisvorstand DIE LINKE. Altenburger Land die Reaktion des Oberbürgermeisters Wolf auf die Bedenken zur Ansiedlung des Modeparkes Röther im Gewerbegebiet Nord-Ost zur Kenntnis genommen.
Statt die Bevölkerung sachlich und ehrlich über das Für und Wider einer Ansiedlung außerhalb der Innenstadt aufzuklären, stellt Wolf nur die Frage nach dem Ja oder Nein. Dabei wird der Anschein erweckt, dass die Innenstadthändler grundsätzlich gegen die Ansiedlung von Röther sind. Es wird suggeriert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altenburg zwischen Wettbewerb und „dem Schutz der Altenburger Innenstadt“ entscheiden sollen. Mit diesem Populismus verabschiedet sich der Oberbürgermeister in wesentlichen Teilen vom Leitbild der Stadt Altenburg.

Aus allen uns bekannten Fakten und Gesprächen mit der Werbegemeinschaft ist nicht ersichtlich, dass einer Ansiedlung des Modeparkes in der Innenstadt grundsätzlich widersprochen wird. Vielmehr wird die Lenkung von Kundenströmen aus der Stadt heraus als kontraproduktiv für die Attraktivität und damit der Wohnqualität in der Altstadt kritisiert. Und da ist die Werbegemeinschaft nicht allein. In Ihren Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nord-Ost haben sich neben dem Thüringer Landesverwaltungsamt auch die IHK Ostthüringen und der Handelsverband Thüringen für eine innerstädtische Ansiedlung ausgesprochen.

Genau in dieses Bild passt auch das Versenken des Einzelhandelskonzeptes für die Kreisstadt in der Schublade. Sollte dieses durch den Stadtrat beschlossen werden, würde sich die Ansiedlung von innenstadtrelevanten Sortimenten genauso verbieten wie die Ansiedlung eines Baumarktes hinter dem Kaufland Süd-Ost.


Natürlich ist es verständlich, wenn sich die im Gewerbegebiet ansässigen Handelseinrichtungen einen weiteren „Kundenmagneten“ in unmittelbarer Nachbarschaft wünschen. Dafür sollten aber Sortimente gefunden werden, welche in ein Gewerbegebiet gehören und der demografischen Entwicklung der Stadt Altenburg, des Landkreises und des weiteren Einzugsgebietes Rechnung tragen.

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