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Regionales

00:00 Uhr | 20.02.2010

Kreissynode begrüßt Hartz IV Urteil

Die Kreissynode Altenburger Land hat sich in der letzten Sitzung am 16.2.2010  neben der Haushaltsdebatte und der Planung kirchgemeindlicher Aktivitäten auch mit aktuellen politischen Themen beschäftigt. Die etwa 50 Mitglieder, Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden im Kirchenkreis, begrüßten die längst fällige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 09.02.2010, in der die Gesetzgebung im Rahmen von Hartz IV als Verletzung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebots erklärt wird.
„Als Christen sehen wir uns in der Option für die Armen.“, betonte Diakoniepfarrer Uwe Flemming. „Deshalb empfinden wir es als Skandal in einer per Grundgesetz von christlichen Grundwerten geprägten Gesellschaft, dass die Schwächsten dieser Gesellschaft, die Kinder der Hartz IV – Empfänger, de facto von der Kindergelderhöhung am 01.01.2010 ausgeschlossen sind. Es ist deshalb eine sofortige Änderung von § 11 SBG II  nötig  in dem Sinne, dass das Kindergeld nicht mehr als Einkommen zählt. In diesem Zusammenhang halten wir die Aufhebung bzw. Rückforderung der bereits im Januar 2010 gezahlten Kindergelderhöhung für unzumutbar, unnötig und rechtswidrig.“  
Die Mitglieder des Diakonieausschusses der Kreissynode wiesen auf die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Aufhebungs- bzw. Rückforderungsbescheide der Agentur für Arbeit hin. Formulare dafür stellen die Kirchgemeinden und die Kreisstelle für Diakonie Altenburg zur Verfügung.
Die Mitglieder der Kreissynode verabredeten, als Hauptthema in ihrer nächsten Sitzung die Handlungsspielräume der Kirchgemeinden zur Unterstützung der Schwachen und Benachteiligten in unserem Land in ihre Tagesordnung aufzunehmen.

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