Altenburg, 07.05.2026 13:10 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 06.01.2010

Winterdienst auf vollen Touren

Neben den Kinder freut sich nicht jeder Altenburger über die weiße Pracht und die eisige Kälte. Der städtische Winterdienst zum Beispiel würde sich wärmere Zeiten wünschen, um den aktuellen Schneemassen in Verbindung mit eisglatten Straßen zu entkommen. In diesen weißen Zeiten muss der Winterdienst laut, Angaben der Stadtverwaltung Altenburg, mehr als 350 Straßen mit einer Länge von 230 Kilometern versorgen. Und ein Arbeitsende bzw. einsetzendes Tauwetter ist noch nicht in Sicht. Schon für das kommende Wochenende wird wieder Schnee gemeldet. Das bedeutet für die rund 25 Angehörigen des Winterdienstes der Skatstadt weitere zerrende Einsätze. Gearbeitet werde im Zweischicht-Betrieb mit Arbeitsbeginn 4 Uhr. Ferner findet die Stadt Altenburg Unterstützung durch zwei Fremdfirmen, deren Einsatz vertraglich geregelt sei. Oberste Priorität beim Kampf mit dem Schnee und Glatteis haben die Hauptstraßen sowie die Wege des Busverkehrs und des Rettungswesens, so die Stadtverwaltung. Für die Aufgabe des Winterdienstes stehe ein Fuhrpark mit insgesamt zehn Fahrzeugen, vom großen LKW bis hin zum Multicar mit Streuer und Schneepflug bereit. Laut der Stadtverwaltung Altenburg werden jeden Morgen die betroffenen Straßen gesalzen und bis jetzt wurde eine Menge von 300 Tonnen Streusalz verwendet. Die Stadt Altenburg sei mit der Arbeit des Winterdienstes sehr zufrieden meint dazu der zuständige Dezernent Robby Tänzer.
Aber auch für die Bürger bringen die schneereichen Zeiten ihre Pflichten mit sich. Denn für die Räumung der Gehwege seien generell die Grundstückseigentümer zuständig. Dabei bestehe eine zeitliche Räumungspflicht an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei starkem Schneefall müsse über den gesamten Tag je nach Bedarf geräumt werden und diese Pflicht ende 20 Uhr. Außerdem dürfe der Schnee bei der Räumung nicht ungeachtet auf die Straße geschoben werden. Für den Gehweg gilt die Regel, dass ein 80 Zentimeter breiter Streifen zum Laufen ausreichend sei. Der restliche Platz könne für den geräumten Schnee genutzt werden. Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes sind aufgerufen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Räumungspflicht der Grundstückseigentümer zu kontrollieren. Um die Behinderung von Streufahrzeugen zu vermeiden, sollte jeder Bürger darauf achten sein Auto an günstigen Plätzen abzustellen.

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