Altenburg, 14.11.2025 18:52 Uhr

Polizeinachrichten

00:00 Uhr | 05.01.2010

Polizeibericht vom 5. Januar

Unfall mit Personenschaden

Langenleuba-Niederhain: Eine verletzte Person und rund 8100 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Dienstagmorgen, gegen 06.00 Uhr in Langenleuba-Niederhain. Der 60-jährige Fahrer eines VW Passat befuhr die B 95 von Chemnitz in Richtung Leipzig. Kurz vor der Ortslage Pflug in einer Linkskurve überholte er einen Lkw mit Anhänger. Während des Überholvorganges versuchte der Passatfahrer einem entgegenkommenden Pkw Ford Fiesta auszuweichen, stieß jedoch dabei seitlich mit dem Lkw zusammen. Anschließend kollidierte der Passat mit dem Ford Fiesta, wobei die 55-jährige Fahrerin verletzt und zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus Borna gebracht wurde. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.


An roter Ampel aufgefahren

Altenburg: Am Montag, gegen 07:15 Uhr befuhr eine 23-jährige Pkw Smart Fahrerin die Feldstraße in Richtung Kauerndorfer-Allee. Auf Grund des Lichtzeichens „Rot“ standen bereits andere Fahrzeuge an der dortigen Ampelanlage. Die Fahrerin bremste ihr Fahrzeug ab und rutschte auf Grund von Glätte gegen einen vor ihrem Fahrzeug stehenden Kleintransporter. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 100 Euro.

Gegen parkenden Pkw gerutscht

Altenburg: Am Montag, gegen 16:15 Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz Kaufland Nord ein Verkehrsunfall ohne Verletzte mit rund 1100 Euro Sachschaden. Ein 27-Jähriger fuhr von der Stauffenbergstraße kommend auf den Parkplatz ein, bog nach rechts ab und rutschte mit seinem Renault gegen einen dort abgeparkten Pkw Mitsubishi.

Verkehrskontrolle auf dem Schmöllner Markt

Schmölln: Am Montagnachmittag überwachten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Gera die Einhaltung des kürzlich wieder eingerichteten verkehrsberuhigten Bereiches auf dem Schmöllner Markt. Bei einer erlaubten Schrittgeschwindigkeit von 4-7 km/h fuhren 56 Fahrzeuge über 20 km/h. Am Schnellsten war ein Pkw Nissan, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit 33 km/h unterwegs war. Zehn Fahrzeugführer mussten bzw. müssen ein Verwarngeld bis zu 35 EUR zahlen.

11 Fahrzeugführer wurden mündlich verwarnt, weil sie bevorrechtigte Fußgänger bei der Nutzung des verkehrsberuhigten Bereiches behinderten. Zukünftig werden diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarngeld von 15 EUR geahndet. Vier Fahrzeugführer wurden vor Ort dazu angehalten ihre Fahrzeuge, insbesondere ihre Fahrzeugdächer vom Schnee zu befreien, um bei der fahrt eine uneingeschränkte Sicht zu gewährleisten. 

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