13:48 Uhr | 13.05.2022
Altenburg. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus im Altenburger Land werden seit März in gestaffelten Wellen die ersten Eigentümer der förderfähigen Adressen schriftlich kontaktiert. Der Schwerpunkt liegt hierbei zunächst bei den Adressen, welche im Jahr 2022 ausgebaut werden. Die weiteren Ausbautranchen 2023 und 2024 werden später angeschrieben. Die jeweiligen Eigentümer werden über die nächsten Schritte informiert und um die Abgabe der Grundstückseigentümererklärung (GEE) gebeten. Diese Einwilligung ist notwendig, um die Glasfaser auf dem Grundstück und bis ins Haus zu verlegen.
In der Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost (Ausbau durch Telekom Deutschland GmbH) wird 2022 der erste Teil der förderfähigen Adressen in Langenleuba-Niederhain (Schule), Nobitz, Gößnitz, Altenburg (Schulen) und der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue ausgebaut.
In der Kooperationsgemeinschaft Altenburg West (Ausbau durch Thüringer Netkom GmbH) beginnt der Ausbau der förderfähigen Adressen in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental mit ihren Gemeinden Posterstein, Vollmershain, Heukewalde, Jonaswalde, Thonhausen und Löbichau.
Angeschriebene Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit des kostenfreien Glasfasernetzanschlusses nutzen möchten, werden gebeten, den beauftragten Unternehmen (Telekom Deutschland GmbH oder Thüringer Netkom GmbH) die Grundstückseigentümererklärung zu erteilen. In der Region West sind derzeit dazu auch Mitarbeiter der Thüringer Netkom vor Ort unterwegs und kontaktieren die Eigentümer der förderfähigen Adressen, bei denen der Ausbau für 2022 geplant ist.
Bei der Beauftragung für den Glasfaseranschluss müssen keine weiteren Verpflichtungen für die Nutzung eines Breitbandanschlusses bei der Telekom, der Netkom oder anderen Mitwettbewerbern eingegangen werden. Nach der Fertigstellung kann bei einem Anbieter eigener Wahl ein neuer Telekommunikationsvertrag abgeschlossen werden oder der vorhandene Vertrag weiter genutzt werden.
2015 startete das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit über vier Milliarden Euro ausgestattete Bundesförderprogramm Breitband. Ziel der Förderung ist es, unterversorgte Adressen (< 30 Mbit/s) mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu erschließen. Förderfähig waren und sind ausschließlich Adressen, für die zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens in den folgenden drei Jahren kein Tele- kommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plante und eine Unterversorgung von weniger als 30 Mbit/s vorlag. Da die maximale Fördersumme damals 15 Millionen Euro betrug, wurde der Landkreis Altenburger Land aufgrund der benötigten Fördermittel zur Umsetzung des Breitbandausbaus in zwei Ausbaugebiete geteilt, die Kooperationsgemeinschaften Altenburg Ost und West.
In der Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost befinden sich folgende Gebietskörperschaften: Altenburg, Fockendorf, Frohnsdorf, Gerstenberg, Göpfersdorf, Gößnitz, Haselbach, Jückelberg, Langenleuba-Niederhain, Nobitz, Ponitz, Treben, Windischleuba und Ziegelheim. Ziel ist es, im Ausbaugebiet 4.195 Haushalte sowie 606 Unternehmen zu erschließen. Zudem werden in der Kooperationsgemeinschaft 23 Schulen mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Die Kooperationsgemeinschaft Altenburg West umfasst die folgenden Städte und Gemeinden: Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Kriebitzsch, Löbichau, Lödla, Lucka, Lumpzig, Mehna, Meuselwitz, Monstab, Nöbdenitz, Posterstein, Rositz, Schmölln, Starkenberg, Thonhausen, Vollmershain, Wildenbörten. Ziel ist es, im Ausbau- gebiet West 4.346 Haushalte, 384 Unternehmen sowie 15 Schulen zu erschließen.
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