16:10 Uhr | 16.12.2021
Landkreis. Die Europäische Union plant für 2022 einen gemeinschaftsweiten Zensus. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird sich an diesem Zensus wieder beteiligen, denn die aktuellen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen.
Wesentliche Grundlage der derzeitigen Zahlen sind für das Bundesgebiet die Ergebnisse des letzten Zensus im Jahr 2011. Mit dem Zensus 2022 wird in Deutschland ein besonderes Verfahren angewendet: Beim registergestützten Zensus werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister, vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit, genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen werden direkt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise den Verwalterinnen und Verwaltern eingeholt. Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung, werden als Haushaltsstichprobe nur bei einem kleinen Teil der Bevölkerung erhoben. Ihre Antworten sollen vorrangig online erfolgen. Darüber hinaus ist der Einsatz von Erhebungsbeauftragten erforderlich, die per Interview die Existenzen und die erforderlichen Angaben erfragen, wenn eine Beantwortung durch die Auskunftspflichtigen nicht über das Internet erfolgt. Außerdem werden Angaben über Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünften, Wohnheimen und ähnlichen Unterkünften erhoben. Auch wird Unterstützung durch Erhebungsbeauftragte gebraucht.
Kreisverwaltung benötigt für verschiedene Befragungen tatkräftige Unterstützung
Aussagekräftige Befragungsergebnisse sind nur mit engagierten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten möglich. Ab dem Zensusstichtag, 15. Mai 2022, werden voraussichtlich ca. 310.000 Bürgerinnen und Bürger in Thüringen von mehr als 2.000 Erhebungsbeauftragten befragt bzw. von ihnen bei der schriftlichen oder Online- Beantwortung im Internet unterstützt.
Für die Zensusbefragungen suchen wir zuverlässige, verschwiegene, zeitlich flexible, volljährigen Personen mit sympathischem und freundlichem Auftreten, gepflegtem Äußeren und sehr guten Deutschkenntnissen (gute Sprachkenntnisse in einer Zweitsprache, z. B. Englisch, wären vorteilhaft).
„Im Zeitraum von Mai 2022 bis Ende August 2022 werden Sie Befragungen in Privathaushalten sowie Gemeinschaftsunterkünften durchführen. Außerdem können Sie zwischen Oktober 2022 und April 2023 die Gebäude- und Wohnungszählung unterstützen. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung für jede vollständige Erfassung Ihrer Ihnen übertragenen Erhebungsbezirke. Sie werden ausführlich geschult und können sich Ihre Arbeitszeit flexibel einteilen“, erklärt Knut Wesser, Leiter der Erhebungsstelle Zensus im Altenburger Land.
Interessenten melden sich bitte bis zum 28. Februare 2022 in der Erhebungsstelle. Ein Bewerbungsformular ist unter www.altenburgerland.de zu finden.
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