14:55 Uhr | 27.01.2021
Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2020 das Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Danach erhalten alle kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2021 eine pauschale Zuweisung in Höhe von 200 EUR je Einwohner für die ersten 250 Einwohner der Gemeinde. Insgesamt erhalten die 625 kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat damit rund 29,2 Millionen Euro. Den Höchstbetrag von 50.000 Euro je Gemeinde erhalten 503 Gemeinden, die restlichen Gemeinden erhalten entsprechend ihrer Einwohnerzahl Beträge zwischen 6.800 Euro und 48.600 Euro.
„Die Auszahlung der Mittel wird noch in diesem Monat erfolgen. Die Bescheide gehen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen zu“, kündigt Innen- und Kommunalminister Georg Maier an.
Jede Gemeinde bestimmt per Gemeinderatsbeschluss über die Verwendung der Mittel. Um sich einen Überblick über den Einsatz der zweckungebundenen Mittel zu verschaffen, hat der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vorgesehen.
Foto: TMIK
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