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Regionales

14:36 Uhr | 07.05.2020

Was wird in Thüringen wieder erlaubt?

Nach einer Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat das Thüringer Kabinett umgehend weitere Lockerungen beschlossen. Bis zum Juni können große Teile des öffentlichen Lebens, unter Berücksichtigung von Hygienevorschriften, wieder Stück für Stück zur Normalität zurückkehren. Künftig soll die auf die Statistik der Corona-Infizierten vor Ort stärker eingegangen werden, d.h. an Orten oder in Landkreisen mit einer höheren Ansteckungsrate könnte es sein, dass bestimmte Dinge wieder verboten werden könnten. Dies obliegt den zuständigen Gesundheitsämtern.

 

Ab 15. Mai können Gastbetriebe wie Restaurants oder Hotels wieder öffnen. Damit wird auch Tourismus wieder möglich. Weitere Geschäfte, auch mit sogenannten körpernahen Dienstleistungen, dürfen öffnen:

 

  • bislang von Öffnungen nicht umfasste Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen sowie körpernahe Dienstleistungen (Tattoostudios)
  • Einrichtungen der Jugendhilfe, Angebote für Familien und Senioren, Verbandsarbeit etc.
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern 
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen,
  • kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter,
  • Bars und Tanzlustbarkeiten,
  • Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

 

Die Landesregierung ist übereingekommen, ab dem 13. Mai im öffentlichen wie auch privaten Raum sowohl Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts als auch den Angehörigen eines anderen Haushalts zu ermöglichen. Die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben in den vergangenen Wochen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen und Schutzkonzepte erarbeitet. Auf dieser Grundlage und den niedrigen Infektionszahlen soll geregelt werden, dass jede Patientin bzw. jeder Patient und jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell in der der betreffenden Einrichtung kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen gibt. Bis Juni sollen auch die Kindergärten und -grippen wieder geöffnet sein.

 

Die Theater bleiben im Freistaat bis zum 31. August geschlossen. Damit ist die Spielzeit an den Häusern beendet. Acuh weiter gilt es, Abstand zu halten (1,50 Meter) sowie sich regelmäßig die Hände zu waschen und das Tragen von Mundschutz in öffentlichen Einrichtungen und Geschäften.

 

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