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14:20 Uhr | 07.05.2020

Besuchsregeln im Klinik bleiben bestehen

Altenburg, 7. Mai 2020 – Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden wird das Besucherverbot im Klinikum Altenburger Land vorerst aufrechterhalten. Das bedeutet, dass bis auf Weiteres keine Besuche, auch von näheren Angehörigen, zugelassen sind. Im Einzelfall entscheiden Ärzte und Pflegekräfte über den Besuch schwerkranker Menschen. Eine vorherige telefonische Absprache mit den jeweils Verantwortlichen ist hierfür unerlässlich. Dies gilt auch für die Eltern der Kinder auf der Kinderstation, für die natürlich Besuch sehr wichtig ist. Unter Beachtung aller hygienischen Voraussetzungen ist die Anwesenheit des werdenden Vaters oder einer Bezugsperson während der Geburt möglich. Für diese Personen gelten auch Ausnahmen für den Besuch auf der Mutter-Kind-Station.

„Wir befinden uns in unmittelbarer Nachbarschaft der Landkreise Greiz und Zwickau. Auf Grund der vielen Neuinfektionen dort besetzen beide deutschlandweit oberste Positionen in der Reihe der von Corona stark betroffenen Landkreise. Das Virus macht vor Landkreisgrenzen aber nicht halt“ gibt der Ärztliche Direktor des Klinikums, Prof. Dr. Jörg Berrouschot, zu bedenken.

. „Wir bitten um Verständnis“ so Prof. Berrouschot, denn der Schutz von Patienten und Mitarbeitenden hat im Klinikum höchste Priorität. Sobald es die epidemiologische Lage erlaubt, wird auch das Klinikum Altenburger Land zu anderen Besuchsregelungen kommen können.

 

Der Sozialdienst des Klinikums ist wie bislang montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15:30 Uhr nur noch telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 03447 52-2211. Sollte für eine Beratung die persönliche Anwesenheit notwendig sein, werden die Mitarbeiterinnen diesen Termin telefonisch vereinbaren.

 

Während des Aufenthaltes im Klinikum gilt die Verpflichtung, eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Maske zu tragen und einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten.

 

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