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Regionales

14:30 Uhr | 08.04.2020

Durch Corona drohen Legionellen

Altenburg. Nach den Festlegungen der Regierung wurden viele öffentlich und gewerblich genutzte Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten und Hotels entweder ganz geschlossen oder der Betrieb wurde stark reduziert. Damit diese Einrichtungen nach der Wiedereröffnung bei der nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Routine-Untersuchung auf Legionellen kein böses Erwachen mit Positiv-Befunden zu erleben, sollte man bereits jetzt einige wichtige Punkte beachten. Denn: Nicht-Nutzung von Trinkwasser-Installationen kann zu Vermehrung von Legionellen führen.

 


Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers mit sich. Es ist zu beachten, dass mit dem Schließungsgebot durch die Regierung auch der bestimmungs-gemäße Betrieb von Trinkwasserinstallationen nicht mehr gegeben ist. Der regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnationsbedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht. Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf dem Infektionsschutzgesetz beruft, ist in der Trinkwasserinstallationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen. Das bedeutet, auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten, die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, muss der regelmäßige Wasseraustausch in den Leitungen sichergestellt werden, notfalls durch simulierte Entnahme. Das wird erreicht, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird. Diese Spülung muss jeweils für die Warmwasser- und die Kaltwasserleitung durchgeführt werden.

 

 

Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als drei Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasserinstallation sicherzustellen. Je nach Dauer der Betriebsunterbrechung kann es auch sinnvoll sein, die Trinkwasser-erwärmungsanlage abzuschalten. Dabei ist zunächst das noch warme Wasser so lange auszuspülen, bis eine Kaltwassertemperatur von maximal 25 °C erreicht ist. Zu diesem Zweck muss jedoch die Zirkulationspumpe weiterlaufen, damit auch die Zirkulationsleitungen schnell auskühlen können. Danach sind jedoch trotzdem weiterhin auch die Warmwasserleitungen entsprechend regelmäßig zu spülen.

 

 

Absperrung der Zuleitung bei längerer Nichtnutzung Nach den Vorgaben der Regelwerke kann bei Trinkwasserinstallationen, welche länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden, bei Betriebsunterbrechungen ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt werden. Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen genügt es, das Wasser mindestens fünf Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt. Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal vier Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW- Arbeitsblatt 557 durchzuführen. Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen - sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach Trinkwasserverordnung. Ist eine Stilllegung von mehr als sechs Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen. Fazit: Die Corona-Krise beutelt die gesamte Wirtschaft. Um den Schaden nicht noch zu verschlimmern, und bei der nächsten Routine-Untersuchung plötzlich auch noch mit Positiv-Befunden auf Legionellen ein böses Erwachen zu erleben, sollte man tunlichst auf regelmäßigen Wasseraustausch in den häuslichen Wasserleitungen achten.

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