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Regionales

00:00 Uhr | 11.05.2009

Saatkrähen brüten wieder

Die Saatkrähen sind zurück im Altenburger Land: Naturschutzbeauftragte haben die Vögel erstmals seit zehn Jahren wieder in Ponitz und Göltschen gesichtet, wo sich die Tiere in Kolonien zum Brüten niedergelassen haben. In den 90er Jahren verschwand die Saatkrähe aus dem Thüringer Raum, und wurde im Landkreis nur noch selten als Durchzügler oder Wintergast ausgemacht. Im März nun wurden die Vögel im Schlosspark Ponitz erstmals bei der Gründung einer neuen Kolonie in den beiden großen Platanen beobachtet. Aus damals etwa 20 Saatkrähen sind nun einige mehr geworden: Die Anzahl der Nester vergrößerte sich innerhalb der vergangenen vier Wochen von vier auf 17 Nester. Weitere Tiere nisten derzeit außerdem am alten Rittergut in Göltschen.

Für den Naturschutz ist die Wiederansieldung ein gutes Zeichen. „Die letzten Brutkolonien gab es bis Mitte der 90er bei Zipsendorf und Mumsdorf. Weil es dann immer weniger Felder mit Sommersaaten gab, dafür aber mehr Wintergetreide-Monokultur und damit die Nahrungsflächen wegfielen, mussten sich die Krähen andere Plätze suchen. Doch nun haben sich die Gegebenheiten anscheinend deutlich verbessert“, erklärt Marco Kertscher von der unteren Naturschutzbehörde. Schon vor etwa einem Jahr habe man bei Göhren tagsüber eine Gruppe von mehreren Saatkrähen auf dem baumlosen Gelände einer Anlage für Kompostierung und den umgebenden Ackerflächen beobachten können. Kurze Zeit hätte sich am Rande der Ortschaft außerdem eine Schlafplatz-Gesellschaft eingestellt, der etwa 45 Vögel angehörten und die sich stetig vergrößerte.

Auch gehe von den Vögeln nicht der große Schaden aus, der ihnen immer wieder nachgesagt wird. „Häufig wird davon ausgegangen, dass bei der Jungsaat große Schäden durch die Saatkrähe entstehen. Aber auch wegen der Schmutz- und Lärmbelästigung in den Dörfern und Städten kam es verstärkt zu Zerstörungen der Nistkolonien“, erklärt Marco Kertscher. „Durch diesen Irrglauben wurde in der Vergangenheit der Bestand immer weiter reduziert.“ Erst durch die bundes- und europaweiten Schutzmaßnahmen konnte sich dieser nun deutlich erholen. Saatkrähen unterliegen der EG-Vogelschutzrichtlinie und sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Demnach dürfen die Saatkrähen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden, auch Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Deshalb sind auch die Horstbäume, also die, die den Saatkrähen Lebensraum bieten, ganzjährig geschützt.

Die Saatkrähe gehört zur Familie der Rabenvögel. Diese Vögel sind weitgehend auf vom Menschen umgewandeltes Kulturland angewiesen. Besonders günstig sind hierbei Grünlandgebiete, die einen gewissen Anteil an Ackerflächen aufweisen. Viele der Brutkolonien und Schlafplätze liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu menschlichen Siedlungen, vielfach auch in Parkanlagen größerer Ortschaften. Saatkrähen brüten zum Teil in sehr großen Kolonien. Bereits Anfang März beginnen sie mit dem Bau der Nester. Als Neststandort wählen sie meist den Kronenschluss von Laubbäumen in Alleen oder Feldgehölzen. Während der Brutzeit und zur Aufzucht der Jungen bevorzugt die Vogelart Regenwürmer.

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