10:51 Uhr | 04.12.2023
Altenburg. Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen. Beabsichtigt ist, die Landesfördermittel für das Jahr 2024 aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ an freie Träger oder Vereine weiterzuleiten. Noch bis zum 20. Dezember 2023 können geeignete Projekte eingereicht werden.
Förderfähig sind Ausgaben für Fachpersonal (inklusive Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen. Dazu zählen unter anderem anfallende Ausgaben für Dolmetscherleistungen oder Honorare. Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen.
Der Projektzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Kosten. Dem Altenburger Land stehen dafür etwa 400.000 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil des Landkreises an der Förderung beträgt 20 Prozent.
Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis mit den räumlichen Schwerpunkten Altenburg und Schmölln. Alle Unterlagen und weitere Informationen können per E-Mail beim Integrationsmanager des Landkreises abgerufen werden. Der detaillierte Projektaufruf ist auf der Website unter www.altenburgerland.de/de/anerkanntenberatung zu finden.
Kontakt
Landratsamt Altenburger Land
Integrationsmanager
Andreas Strahlendorf
Tel.: 03447 586-742
E-Mail: asyl@altenburgerland.de
Projektaufruf unter:
www.altenburgerland.de/de/anerkanntenberatung
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