Altenburg, 21.11.2025 20:02 Uhr

Regionales

12:22 Uhr | 06.11.2020

Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Altenburg. Das Gesundheitsamt meldete von gestern zu heute erneut 20 Neuinfektionen.  Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 121,93 pro 100.000 Einwohner. 

 

Zwei weitere Kindertagesstätten sind von Coronavirusinfektionen betroffen. In der Kita „Sonnenkäfer“ in Meuselwitz wurde eine Erzieherin positiv auf den Virus getestet. Da sich diese Erzieherin gruppenübergreifend in der Einrichtung bewegt hatte, wurde die Kita komplett geschlossen. Alle 60 Kinder und Mitarbeiter stehen unter Quarantäne und werden jetzt getestet.

In der Kita „Holzhaus“ Altenburg erhielt gestern ebenfalls eine Erzieherin ein positives Ergebnis. Hier wurde die entsprechende Gruppe, die von der Erzieherin betreut wurde, geschlossen; Kinder und Erzieher dieser Gruppe stehen unter Quarantäne und werden nun ebenso alle getestet.

Unter Quarantäne gestellt hat das Gesundheitsamt zudem einen Großteil der Spieler der

1. Fußballherrenmannschaft des ZFC Meuselwitz, nachdem bekannt wurde, dass ein Spieler der zuletzt gegnerischen Mannschaft positiv getestet wurde. Unter Quarantäne stehen jene Meuselwitzer Spieler, die auf dem Platz standen.

 

Am kommenden Montag, den 9. November 2020, wird das Gesundheitsamt einen neuen Abstrichstützpunkt in der Turnhalle unmittelbar neben seinem Verwaltungsgebäude in der Lindenaustraße 31 in Altenburg in Betrieb nehmen, die sich im Eigentum des Landkreises befindet und bisher für Vereins- und Rehasport genutzt werden konnte. Der Abstrichstützpunkt am Klinikum Altenburger Land, der in den zurückliegenden Tagen aufgrund der hohen Zahl angeordneter Tests vor allem verkehrstechnisch (lange Pkw-Warteschlange) an seine Grenzen geraten war, wird weiterhin von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben. Hierher kommen symptomatische Patienten, für die die niedergelassenen Ärzte Tests auf das Coronavirus angeordnet haben. Am Abstrichstützpunkt Lindenaustraße 31 werden all jene Personen getestet, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung vom Gesundheitsamt einbestellt werden.

 

Die Allgemeinverfügung vom 28.10.2020 des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen wird aufgehoben. Die entsprechende Bekanntmachung wird am morgigen Samstag in der Tagespresse veröffentlicht. In der Begründung heißt es: Die Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 28.10.2020 ist nach Erlass der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-Sonder-EindmaßnV0-) vom 31.10.2020 zu überprüfen und anzupassen. Die erlassene Allgemeinverfügung stimmt nicht mit der ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0 überein. Insbesondere ist diese mit den Bestimmungen und dem Schutzniveau der neuen Verordnung nicht mehr vereinbar. Maßnahmen unterhalb der neuen Schutzstandards müssen aufgehoben werden. Im Übrigen sind das Infektionsgeschehen und örtliche Besonderheiten für weitergehende Maßnahmen neu zu bewerten.

 

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