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Regionales

09:36 Uhr | 15.10.2020

Besuchsregeln werden angepasst

Altenburg, 14. Oktober 2020 – Mit Monatsbeginn Oktober kehrte das Klinikum Altenburger Land zurück zum Normalbetrieb, allerdings unter Corona-Bedingungen.

Das bedeutet, dass die Besucherregelungen bis auf Weiteres bestehen bleiben, nach denen ein registrierter Besucher pro Patient und Aufenthalt momentan zugelassen ist. 

Patienten können dienstags, donnerstags und sonntags von 15:00 bis 17:00 Uhr besucht werden. Hierzu ist eine Registrierung als Besucher notwendig. 

Die Patienten sind gebeten, sich im Vorfeld des stationären Aufenthaltes mit ihren Angehörigen abzustimmen, wer die Besuche übernehmen kann. Dann registrieren die Patienten ihren gewünschten Besucher bei Aufnahme mit Namen und Adresse. Für den gesamten Aufenthalt kann genau ein Besucher festgelegt werden.

Beim ersten Besuch im Klinikum werden die Daten abgeglichen und ein Besucherarmband in Verbindung mit Besuchserlaubnissen ausgegeben. Das Klinikum kann nun nur noch mit Armband und Erlaubnis betreten werden.

Die Corona-Lage gestaltet sich sehr dynamisch und erfordert laufende Anpassungen. Davon sind auch die Besucherregelungen betroffen. Nicole Posmik, Leiterin der Patientendienste, empfiehlt daher, sich vor dem Besuch des Klinikums auf dessen Webseite über die aktuellen Regelungen zu informieren

Unter www.klinikum-altenburgerland.de sind nähere Informationen zur Besucherregelung zu finden, ebenso das Formular zur Besuchserlaubnis. Dieses kann ausgedruckt und bereits vorbereitet mitgebracht werden.

Personen, die einen Angehörigen begleiten oder einen Notfallpatienten besuchen möchten, lassen sich an der Information registrieren und erhalten nach Angabe der notwendigen Daten ein Armband und Formulare zur Besuchserlaubnis. Personen, die unter akuten Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen) leiden, in den letzten 14 Tagen engen Kontakt zu einer Person mit positivem Nachweis von COVID-19 hatten oder eine erhöhte Körpertemperatur haben, dürfen das Klinikum nicht betreten. Außerdem herrscht nach wie vor die Pflicht, eine Mund-Nase-Maske zu tragen und mindestens 1,50 m Abstand zu halten.

 

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