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09:24 Uhr | 07.12.2017

Landrätin will weniger Gehalt - darf aber nicht

Wenn man eine Beschlussvorlage findet, in welcher es um das Gehalt eines Mandatsträgers geht, dann kann man im Grunde meist davon ausgehen, dass es sich um eine Erhöhung handelt. Landrätin Michaele Sojka (Die Linke) hat eine solche Vorlage in den Kreistag eingebracht, aber mit ganz anderer Intention. So ist sie derzeit in der Besoldungsgruppe B5 eingestuft und wollte freiwillig auf die niedrigere Gruppe B4 herabgestuft werden. Hintergrund sei der Verlust an Einwohnern, welchen der Landkreis Altenburger Land in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnen hatte.

Zwischen 75.000 und 150.000 Einwohnern kann ein Landrat eine entsprechende B5 oder B4 erhalten. Am 30. Juni 1994 lebten im Landkreis 121.745 Einwohner. Inzwischen ist dies auf 92.398 Einwohner geschrumpft. Bislang erhielten die Landräte im Altenburger Land dafür eine B5.

Den Antrag auf die freiwillige Herabstufung und damit verbundene Entlastung des Kreishaushaltes darf Michaele Sojka nun aber nicht durchziehen. Der Kreistag hat gestern dagegen gestimmt. Schon im Kreisausschuss sei Sojka gedrängt worden, die Beschlussvorlage zu ändern. Jetzt muss die Landrätin weiter mehr Gehalt beziehen, als sie eigentlich will.

Pikant dabei, dass aus den Reihen der SPD- und CDU-Gegner der Vorlage, es zwei Bewerber um das Amt des Landrates gibt. Bei einem Wahlsieg wären diese mit der niedrigeren Besoldung B4 ins Amt eingestiegen. Würde man dahinter Wahlkampf vermuten, dann wäre dies ein Punktsieg - für Sojka.

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