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14:52 Uhr | 17.03.2017

Verpackungsgesetz bestätigt Konzept

Das Verpackungsgesetz soll den Ressourcenverbrauch weiter senken und den Vorreitern unter den kommunalen Entsorgungsträgern, die bereits jetzt mit dem dualen System kooperieren, den Rücken stärken. Dazu gehört auch der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen, der bereits vor sechs Jahren die gelbe Tonne durch die gelbe Tonne plus als Wertstofftonne ersetzt hat.

Der Bundestagsabgeordnete Volkmar Vogel aus Ostthüringen ist überzeugt: „Der vorliegende Entwurf zum Verpackungsgesetz ist eine gute Lösung. Die Idee der Produktverantwortung wird bekräftigt, gleichzeitig schützen wir die Umwelt mit marktwirtschaftlichen Prinzipien. Das Verpackungsgesetz sieht eine Erhöhung der Recyclingquoten vor, schafft mit der zentralen Stelle faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt die Rolle der Städte und Gemeinden. So wird das kommunale Bestimmungsrecht beim Einsammeln und Transportieren der Wertstoffe, der zu verwendenden Abfallgefäße und dem Abfuhrrhythmus weiter gefestigt.

Vielerorts werden über das Duale System lediglich Verpackungen gesammelt. Nicht-Verpackungen aus denselben Materialien landen im Restmüll. „Sinnvoll ist das nicht - weder aus ökonomischer noch aus ökologischer Sicht", weiß Vogel. Das Wertstoffgesetz sollte u.a. auch die einheitliche Entsorgung von Plastik- und Metallmüll regeln. Dessen Einführung scheiterte jedoch im vorigen Jahr am Konflikt zwischen Kommunen und Privatwirtschaft über die Verantwortung für die Sammlung. In der kommenden Legislaturperiode wird es erneut in Angriff genommen. Für den CDU-Politiker steht fest: „Wir brauchen ein Wertstoffgesetz."

Vogel weiß wovon er spricht. Bis zu seinem Wechsel in die Bundespolitk war er als Geschäftsleiter des AWV zuständig für die Abfallentsorgung in Gera und im Landkreis Greiz sowie für Deponien und Abfallbehandlung in Ostthüringen. Dietmar Lübcke, seit 2008 AWV-Chef, freut sich, dass mit dem Verpackungsgesetz der innovative Kurs des Verbands bestätigt wird.

Hintergrund:
Am 20. März wird der Bundestag weitere Sachverständige zum Entwurf anhören, bevor er das Gesetz Ende März mit eventuellen Änderungen in zweiter und dritter Lesung berät. Nimmt das Gesetz am 12. Mai mit dem Bundesrat die letzte Hürde, wird es Anfang des Jahres 2019 in Kraft treten.

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