Altenburg, 22.04.2026 13:37 Uhr

Regionales

10:13 Uhr | 10.03.2026

Impfpflicht wegen Geflügelpest

Altenburg. Ende Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg die anzeigepflichtige atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) festgestellt und am 4. März ein weiterer Fall in einem Brandenburger Legehennenbetrieb amtlich bestätigt. In Bayern sowie in den Nachbarländern Spanien und Polen werden ebenfalls Fälle der atypischen Geflügelpest gemeldet. Amtsveterinär Matthias Thurau weist aus diesem Anlass eindringlich darauf hin, dass für alle Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen den Erreger der atypischen Geflügelpest besteht.  „Diese Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Die Impfung ist in den solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen den Erreger vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweis zu führen“, so Matthias Thurau. Weiter erklärt er: „Die Impfung ist wirksam und schützt die Tiere vor schweren Erkrankungen. Zur Durchführung der Impfung, in der Regel über das Tränkwasser, ist es erforderlich, einen niedergelassenen Tierarzt zu kontaktieren.“ Die Krankheit geht einher mit zentralnervösen Störungen, Durchfall, Fressunlust, sinkender Legeleistung, Atemnot, Konjunktivitis, Nasenausfluss und akuten Todesfällen. Für den Menschen ist diese Erkrankung ungefährlich. Matthias Thurau rät weiter: „Der Kontakt zu Wildvögeln sollte vermieden werden. Wildtauben können mit dem Virus belastet sein.“  In Deutschland gab es in den zurückliegenden Jahrzehnten keine Ausbrüche der Newcastle Disease mehr. Fälle wurden zuletzt 2018 aus Belgien und Luxemburg gemeldet.  

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