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Artikel vom: 09.09.2011
Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt
- kurzfristig erlaubt -
Vom 19. September 2011 bis 15. Oktober 2011 ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlaubt. Beim Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land vom 27. August 2011) einzuhalten. Verstöße können im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Bürger, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, eigenverantwortlich prüfen müssen, ob die Voraussetzungen eingehalten werden. Falls Bürger während des genannten Zeitraums Fragen haben oder es zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt, ist der Fachdienst Umwelt und Jagd/Fischerei unter der Telefonnummer 0160/ 2872686 (während der Dienstzeiten auch unter der Telefonnummer 03447 586-490) zu erreichen.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Bürger, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, eigenverantwortlich prüfen müssen, ob die Voraussetzungen eingehalten werden. Falls Bürger während des genannten Zeitraums Fragen haben oder es zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt, ist der Fachdienst Umwelt und Jagd/Fischerei unter der Telefonnummer 0160/ 2872686 (während der Dienstzeiten auch unter der Telefonnummer 03447 586-490) zu erreichen.
Quelle:
Landratsamt Altenburger Land










