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Artikel vom: 07.12.2011
Haushalt 2012
Nach der November-Stadtratssitzung fordert die CDU-Fraktion den Oberbürgermeister auf, unverzüglich einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 vorzulegen. Dies bekräftigte der Fraktionsvorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat der CDU, André Neumann, der befürchtet, dass der Oberbürgermeister die Beschlussfassung über den städtischen Haushalt aus wahltaktischen Gründen weiter verzögern wird. Allein das jetzt bekannt gewordene derzeitige Minus im Verwaltungshaushalt von ca. 6,4 Mio. EURO kann nicht als Erklärung herhalten, dem Stadtrat keinen Gesamthaushalt vorzulegen.
Die Schließung des Empfangsbereiches im Rathaus wirkt angesichts solcher Zahlen geradezu hilflos, so Neumann. Man kann auch nicht immer weiter am Personal oder an Instandhaltungskosten und ähnlichem sparen und die Stadt im Prinzip handlungsunfähig machen, stellte Neumann klar. Der Oberbürgermeister hat hier eine soziale Verantwortung.
Da durch das Verhalten des Oberbürgermeisters wieder kein bestätigter Haushalt vorliegt, sind auf Grund der dann geltenden vorläufigen Haushaltsführung wichtige Investitionen auf Eis gelegt, so dass zudem auch Einbußen für Mittelstand und Handwerker zu befürchten sind. Damit wird zum wiederholten Mal die Entwicklung der Stadt gehemmt.
Das Instrument der vorläufigen Haushaltsführung soll immer die Ausnahme bleiben, aber niemals zur Regel verkommen.
Der Haushalt ist das elementarste Recht des Stadtrates. Bei der Verzögerungstaktik des Oberbürgermeister steht zu befürchten, dass die Fraktionen im Stadtrat keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung des Haushaltes nehmen könnten. Dies ist nicht hinnehmbar, so Neumann.
Der Oberbürgermeister hat sich bereits in den vergangenen Jahren das Recht heraus genommen, den Haushalt verspätet vorzulegen, obwohl die Haushaltssatzung entsprechend der Thüringer Kommunalordnung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bereits der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden soll.
Selbst einer Stadt wie Gera, die im letzten Jahr keinen Haushalt hatte, ist es gelungen, einen Haushalt vorzulegen, der im Dezember verabschiedet werden soll.
Die Schließung des Empfangsbereiches im Rathaus wirkt angesichts solcher Zahlen geradezu hilflos, so Neumann. Man kann auch nicht immer weiter am Personal oder an Instandhaltungskosten und ähnlichem sparen und die Stadt im Prinzip handlungsunfähig machen, stellte Neumann klar. Der Oberbürgermeister hat hier eine soziale Verantwortung.
Da durch das Verhalten des Oberbürgermeisters wieder kein bestätigter Haushalt vorliegt, sind auf Grund der dann geltenden vorläufigen Haushaltsführung wichtige Investitionen auf Eis gelegt, so dass zudem auch Einbußen für Mittelstand und Handwerker zu befürchten sind. Damit wird zum wiederholten Mal die Entwicklung der Stadt gehemmt.
Das Instrument der vorläufigen Haushaltsführung soll immer die Ausnahme bleiben, aber niemals zur Regel verkommen.
Der Haushalt ist das elementarste Recht des Stadtrates. Bei der Verzögerungstaktik des Oberbürgermeister steht zu befürchten, dass die Fraktionen im Stadtrat keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung des Haushaltes nehmen könnten. Dies ist nicht hinnehmbar, so Neumann.
Der Oberbürgermeister hat sich bereits in den vergangenen Jahren das Recht heraus genommen, den Haushalt verspätet vorzulegen, obwohl die Haushaltssatzung entsprechend der Thüringer Kommunalordnung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bereits der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden soll.
Selbst einer Stadt wie Gera, die im letzten Jahr keinen Haushalt hatte, ist es gelungen, einen Haushalt vorzulegen, der im Dezember verabschiedet werden soll.
Quelle:
PM










