Schon vor der Entscheidung zum Gefängnisneubau in Thüringen oder Sachsen werden erste Bewertungen im Zuge des Kriterienkataloges bekannt. Auch Altenburg hatte sich mit einem gültigen Bebauungsplan, der noch aus der 90er Jahren stammte, beworben. Allerdings schied die Skatstadt schon in einer Voruntersuchung aus.
Diese Entscheidung stieß vor allem bei lokalen Politikern auf Unverständnis. Umso erstaunter dürften sich diese zeigen, wenn man jetzt den Vergleich der im Rennen gebliebenen Kommunen betrachtet. So werden zentrale Lage, öffentlicher Nahverkehr oder kulturelle Einrichtungen betrachtet. Im zuständigen Ministerium vergleicht man das Thüringische Korbußen mit dem Sächsischen Zwickau und wertet hier z.B. die kulturellen Einrichtungen des Ortes mit 470 Einwohnern höher als in der Westsächsischen Metropole.
Örtliche Kenner des Papieres meinen, dass Altenburg bei diesen Kriterien als Sieger hätte hervor gehen müssen. Umso unverständlicher die Entscheidung, den einzigen Ort mit einem gültigen Bebauungsplan für einen Gefängnisneubau schon in der Vorrunde auszusondern.
So bewertet das derzeit noch interne Papier auch die zentrale Lage zu den umliegenden Amts- bzw. Landgerichten. Einbezogen sind hier 20 Gerichtstandorte von Chemnitz bis nach Weimar. Auch hier sei die Bevorzugung von Zwickau oder Korbußen unverständlich, wenn man einen zentralen Ort wie Altenburg betrachtet hätte, meinen Kenner des Papieres.
Ebenso unklar sei, warum es bei einer Investition von ca. 160 Millionen Euro kein transparentes Verfahren gegeben habe. Andere Bundesländer hätten dies vorgemacht und dort wäre nicht in ministerialen Amtsstuben eine Lösung ausgeklüngelt worden. Aus diesem Grund verlangt vor allem die Thüringer Linke eine Offenlegung der Kriterien und des Verfahrens.
Altenburg sei ausgeschieden, da Gebietskörperschaften nicht hinter dem Projekt gestanden hätten. Ob damit die ablehnende Haltung des Landrates gegenüber dem Gefängnisneubau im Landkreis gemeint ist, ist allerdings bis heute nicht klar.










