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Artikel vom: 11.08.2011
Bauvorhaben nimmt weitere Hürde
Der Fachdienst Kommunalaufsicht des Landratsamts Altenburger Land hat die vom Stadtrat in der Sitzung vom 26. Mai 2011 beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Areal am Markt“ geprüft und keine Mängel festgestellt. Damit die Satzung rechtswirksam werden kann, ist sie nun von Altenburgs Oberbürgermeister Michael Wolf im Amtsblatt der Stadt Altenburg öffentlich bekannt zu machen. Damit ist eine weitere wichtige Hürde für das Projekt genommen worden.
Bevor es jedoch mit dem Großprojekt der Städtischen Wohnungsgesellschaft Altenburg mbH (SWG) losgehen kann, müssen noch die Baugenehmigung erteilt sowie archäologische Grabungen durchgeführt werden. An der Baugenehmigung wird derzeit gearbeitet. Parallel dazu werden Gespräche zur Klärung des Grabungsaufwands mit den zuständigen thüringischen Verwaltungsstellen geführt, um eine Grabungsvereinbarung abzuschließen. Es sind teilweise noch Antragsunterlagen zu aktualisieren, es folgt die abschließende fachliche Beurteilung.
Bekanntlich will die SWG an dem wichtigen Standort mit dem geplanten Vorhaben attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten schaffen. Zudem soll eine gastronomische Einrichtung mit Freisitz entstehen.
Bevor es jedoch mit dem Großprojekt der Städtischen Wohnungsgesellschaft Altenburg mbH (SWG) losgehen kann, müssen noch die Baugenehmigung erteilt sowie archäologische Grabungen durchgeführt werden. An der Baugenehmigung wird derzeit gearbeitet. Parallel dazu werden Gespräche zur Klärung des Grabungsaufwands mit den zuständigen thüringischen Verwaltungsstellen geführt, um eine Grabungsvereinbarung abzuschließen. Es sind teilweise noch Antragsunterlagen zu aktualisieren, es folgt die abschließende fachliche Beurteilung.
Bekanntlich will die SWG an dem wichtigen Standort mit dem geplanten Vorhaben attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten schaffen. Zudem soll eine gastronomische Einrichtung mit Freisitz entstehen.
Quelle:
PM










